Zum 21. Juli 2026 hat sich die KfW-Heizungsförderung geändert – und zwar zu Ihren Ungunsten. Der Effizienzbonus ist gestrichen, der Förderdeckel gesenkt. Wir haben durchgerechnet, was das für eine normale Wärmepumpe im Bestandshaus bedeutet.
Was sich geändert hat
Zwei Änderungen treffen jeden, der jetzt eine Wärmepumpe plant:
- Der Effizienzbonus von 5 % ist ersatzlos gestrichen. Er galt für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdreich- und Wasserwärmequelle.
- Die förderfähigen Kosten sind von 30.000 € auf 28.000 € gesenkt worden – je Wohneinheit.
Viele Seiten im Netz rechnen weiterhin mit den alten Werten. Wenn Sie irgendwo 30.000 € Deckel oder einen Effizienzbonus lesen, ist der Stand veraltet.
Woraus sich die Förderung zusammensetzt
Die Zuschüsse addieren sich, gedeckelt bei insgesamt 70 %:
| Baustein | Höhe | Wer ihn bekommt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | beim Austausch einer alten Heizung – dazu gleich mehr |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €, selbstnutzend |
Ein Punkt, den viele übersehen: Die Prozentsätze beziehen sich auf den Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer – anders als bei der Photovoltaik, wo für Privathaushalte 0 % Umsatzsteuer gilt.
Wer den Klimageschwindigkeitsbonus bekommt
Diese 16 % sind der Baustein, an dem es am häufigsten hängt. Sie bekommen ihn, wenn Sie das Haus selbst bewohnen und eine dieser Heizungen ersetzen:
- Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung – unabhängig vom Alter
- Gas-Etagenheizung – ebenfalls unabhängig vom Alter
- Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
Eine 15 Jahre alte Gasbrennwerttherme fällt damit heraus. Das ist bitter, aber es ist die Regel.
Was das in Euro bedeutet
Wir rechnen es an einem Projekt durch, wie wir es regelmäßig bauen: eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus, komplett mit Hydraulik, Speicher und Inbetriebnahme, rund 25.000 € brutto. Damit liegen Sie unter dem Deckel von 28.000 €, es zählt also der volle Betrag.
| Ihre Situation | Fördersatz | Zuschuss | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Alte Heizung, kein Einkommensbonus | 46 % | 11.500 € | 13.500 € |
| Alte Heizung + zvE bis 50.000 € | 56 % | 14.000 € | 11.000 € |
| Alte Heizung + zvE bis 40.000 € | 70 % | 17.500 € | 7.500 € |
Der Deckel von 70 % greift schneller, als man denkt: Schon 30 % Einkommensbonus zusammen mit Grundförderung und Klimabonus ergäbe rechnerisch 76 %. Mehr als 70 % gibt es aber nicht.
Was Sie durch die Reform verlieren: Bei diesem Projekt sind das 1.250 € allein durch den gestrichenen Effizienzbonus. Wer teurer baut und die alten 30.000 € ausgeschöpft hätte, verliert durch den gesenkten Deckel bis zu 1.400 € zusätzlich.
Wie Sie an das Geld kommen
Den Antrag stellen Sie selbst bei der KfW – das lässt sich nicht delegieren, weil er an Ihre Person und Ihr Einkommen gebunden ist. Wir begleiten Sie dabei: Wir liefern die technischen Angaben zur Anlage, die Sie für den Antrag brauchen, und sagen Ihnen vorab, welcher Fördersatz für Ihre Situation realistisch ist.
Was wir nicht tun: Ihnen eine Förderhöhe versprechen, bevor klar ist, welche Boni greifen. Ob der Klimageschwindigkeitsbonus zusteht, hängt an Ihrer alten Heizung – und ob der Einkommensbonus greift, wissen nur Sie und Ihr Steuerbescheid.
Lohnt sich eine Wärmepumpe in Ihrem Haus?
Die Förderung ist nur die halbe Rechnung. Entscheidend ist, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe taugt – also welche Vorlauftemperatur Ihre Heizkörper brauchen und wie gut die Hülle gedämmt ist. Ein Haus, das mit 70 °C Vorlauf gefahren wird, ist ein anderer Fall als eines mit Fußbodenheizung.
Das schauen wir uns an, bevor irgendetwas verbindlich wird. Wenn eine Wärmepumpe bei Ihnen keinen Sinn ergibt, sagen wir Ihnen das – auch wenn wir dann nichts verkaufen.
Stand der Angaben: August 2026, nach der Reform vom 21.07.2026. Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensbonus 40/30/10 % bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000/40.000/50.000 €, Gesamtdeckel 70 %, förderfähige Kosten maximal 28.000 € je Wohneinheit, Bemessungsgrundlage brutto. Quelle: KfW-Programm 458. Die Beispielrechnung ist ein Richtwert zur Orientierung und keine Förderzusage. Für Ihre persönliche steuerliche Situation sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.