Wer seine Solaranlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die
Einspeisevergütung 20 Jahre lang zum heutigen Satz garantiert. Für Anlagen danach gilt
diese Zusage in dieser Form nicht mehr. Was das in Euro bedeutet, haben wir für eine
typische Anlage in Brandenburg durchgerechnet.

Worum es geht

Strom, den Ihre Solaranlage erzeugt und den Sie nicht selbst verbrauchen, wandert ins
Netz. Dafür bekommen Sie Geld – die sogenannte Einspeisevergütung. Aktuell sind das
7,86 Cent je Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung.

Das Entscheidende ist nicht die Höhe, sondern die Dauer: Der Satz, der
bei Inbetriebnahme gilt, ist für 20 Jahre festgeschrieben. Er sinkt nicht,
er schwankt nicht, er wird nicht neu verhandelt. Voraussetzung ist, dass die Anlage bis
zum 31.12.2026 am Netz ist.

Was das konkret wert ist

Wir haben es für unser Aktionspaket gerechnet – 7,28 kWp, wie es auf ein normales
Einfamilienhaus passt. Der Ertrag stammt standortgenau aus den PVGIS-Daten der
EU-Kommission für Ludwigsfelde, nicht aus einem Bundesdurchschnitt. Berücksichtigt ist
auch, dass Module jedes Jahr etwas an Leistung verlieren.

Ihr Stromverbrauch eingespeist pro Jahr Vergütung über 20 Jahre
rund 2.500 kWh ca. 5.270 kWh rund 7.900 €
rund 4.000 kWh ca. 4.450 kWh rund 6.670 €
rund 6.000 kWh ca. 3.350 kWh rund 5.020 €

Je weniger Strom Sie selbst verbrauchen, desto mehr speisen Sie ein – und desto stärker
wiegt die Vergütung. Wer viel selbst verbraucht, spart dafür an anderer Stelle: Jede
Kilowattstunde vom eigenen Dach ersetzt eine, die Sie sonst für rund 34 Cent einkaufen
müssten. Beides zusammen ergibt die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage.

Was passiert, wenn Sie später bauen

Das ist inzwischen ziemlich konkret. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein neues
EEG beschlossen, nach dem die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab
2027 entfällt. An ihre Stelle träte eine befristete Übergangszahlung:

Wichtig: Beschlossen ist das noch nicht. Bundestag und Bundesrat beraten
darüber, und zentrale Förderregelungen brauchen zusätzlich die Zustimmung der EU-Kommission.
Es kann sich also noch etwas ändern. Wer bereits eine Anlage hat, behält seinen bisherigen
Vergütungsanspruch – Bestandsanlagen sind nicht betroffen.

Für Sie heißt das: Der Unterschied zwischen „bis Ende 2026 am Netz“ und „Anfang 2027 am
Netz“ ist nicht ein paar Prozent, sondern 20 Jahre gegen maximal drei.

Wir halten nichts davon, mit Angst zu verkaufen. Aber die Rechnung ist eindeutig: Eine
Anlage, die dieses Jahr ans Netz geht, hat eine über zwei Jahrzehnte kalkulierbare
Einnahmeseite. Das ist ein Vorteil, den man später nicht nachholen kann.

Was „bis Ende 2026 am Netz“ praktisch bedeutet

Nicht der Vertrag zählt und nicht der Montagetermin, sondern die Inbetriebnahme
– also der Moment, in dem die Anlage tatsächlich Strom liefert und beim Netzbetreiber
angemeldet ist. Dazwischen liegen mehrere Schritte:

Realistisch sollten Sie dafür einige Wochen einplanen. Je näher der Jahreswechsel rückt,
desto voller werden die Montagekalender – bei uns wie bei allen anderen Betrieben.

Lohnt sich Ihr Dach überhaupt?

Das lässt sich vorab klären, ohne dass jemand bei Ihnen klingelt. Wir sehen uns Ihr Dach
per Luftbild an, prüfen Ausrichtung, Neigung und Verschattung und rechnen Ihnen den zu
erwartenden Ertrag für Ihren Standort aus. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Wenn sich Ihr Dach nicht eignet, sagen wir Ihnen das auch. Ein zu kleines, verschattetes
oder ungünstig ausgerichtetes Dach wird durch keine Förderung wirtschaftlich.

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Stand der Angaben: August 2026. Vergütungssatz 7,86 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp
mit Teileinspeisung (EEG 2023, Bundesnetzagentur). Ertragswerte standortgenau berechnet
über PVGIS (Europäische Kommission) für Ludwigsfelde, mit 0,5 % Moduldegradation pro Jahr.
Es handelt sich um Richtwerte zur Orientierung, nicht um eine Ertragszusage. Für Ihre
persönliche Situation – insbesondere steuerliche Fragen – sprechen Sie bitte mit Ihrem
Steuerberater.